Franz Untersteller (Grüne) antwortet auf ein Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion wegen Gewässerrandstreifen – Union griff Kritik des Bauernverbandes Enzkreis auf

Enzkreis. Dem Gewässerrandstreifen komme eine zentrale Bedeutung zum Schutz der oberirdischen Gewässer insbesondere vor stofflichen Einträgen aus den angrenzenden Flächen zukommt, schreibt der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dem Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker). So zeige die Bestandsaufnahme zum Zustand der Gewässer – auch im Enzkreis – aktuell noch immer große Defizite auf. Auch über kleinere Gewässer könnten Nährstoffe und andere Belastungen in die Fließgewässer eingetragen werden.

Um diesen wichtigen Schutz zu gewährleisten, normiere das Wassergesetz Verbote im Gewässerrandstreifen. Ausgenommen von diesen Verboten seien Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Diese Anknüpfung ist laut Untersteller auch nicht neu, sie bestehe so seit der Einführung des Gewässerrandstreifens in Baden-Württemberg 1996. Bei der Frage, ob Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung vorliegen, sei es Aufgabe der unteren Wasserbehörden, die Beurteilung und Einstufung in Zweifelsfällen festzulegen.

Damit dies auch einheitlich im Land geschehe, seien eine Reihe von Handlungshilfen und Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt und auch mit Vertretern der Landwirtschaft kommuniziert worden. Das einheitliche Vorgehen im Vollzug sei dabei grundsätzlich von großer Bedeutung. Gerade an diesem Punkt setzte das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle und von Kreisrat Gerd Philipp (CDU), Landwirt aus Neuhausen und im Vorstand des Bauernverbandes Enzkreis an. Sie beklagten einen nach ihrer Meinung uneinheitlichen Vollzug in den Gewässerrandstreifen in den Landkreisen und griffen die Kritik des Bauernverbandes auf. Der Enzkreis überziehe hier und beziehe auch Gewässer ein, die zeitweise ohne Wasser seien.

Maßgebend seien, so der Umweltminister in seiner Antwort, eine Reihe von Kriterien, wie zum Beispiel auch das Einzugsgebiet oder die Bedeutung für den Wasserabfluss. Auch die Wasserführung werde betrachtet, wobei es durchaus möglich sei, dass kleinere Gewässer nur zu bestimmten Zeiten tatsächlich Wasser führen. Auch die Diskussion im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bestätige die Bedeutung von Gewässerrandstreifen.

Eine Orientierung für die Frage, ob ein wasserwirtschaftlich bedeutsames Gewässer vorliegt, biete das „Amtliche Digitale Wasserwirtschaftliche Gewässernetz (AWGN)“, das im Internet öffentlich verfügbar sei und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) geführt werde. Der Minister: „Ist ein Gewässer nicht im AWGN aufgeführt oder dort nicht als von wasserwirtschaftlicher Bedeutung gekennzeichnet, so können Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte zunächst davon ausgehen, dass es sich um ein Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung handelt. Zweifelsfragen müssen anhand der konkreten Situation geklärt werden.“

Anlassbezogen, wenn zum Beispiel ein Landwirt Zweifel habe, ob der ihn betreffende Graben oder Bach zu Recht als bedeutsam eingestuft und im AWGN geführt werden, würden die unteren Wasserbehörden Überprüfungen vornehmen. Die Einschätzung von Bauernverband und CDU-Kreistagsfraktion bezüglich einer zu geringen Bereitschaft des Landratsamtes Enzkreises, sich konkrete Zweifelsfälle anzusehen, könne er nach den ihm vorliegenden Bericht so nicht bestätigen, schreibt Untersteller. Vielmehr seien vom Umweltamt des Landratsamts Enzkreis im Januar dieses Jahres dem Landwirtschaftsamt sowie Vertretern des Bauernverbandes die wasserwirtschaftlichen Einstufungen von Gewässern im Enzkreis erläutert worden.

„Das Umweltamt war auch bereit, die Einstufung der Gewässer (teilweise zum wiederholten Male) vor Ort zu überprüfen und anhand der landeseinheitlichen Kriterien einzustufen“, teilt der Minister mit. „Die fachliche Überprüfung der einzelnen Gewässer ergab, dass auch Gewässer auf voller Länge beziehungsweise in Teilbereichen als wasserwirtschaftlich untergeordnet eingestuft werden konnten.“ Erkenntnisse aus Vorortüberprüfungen bei stärkeren Regenereignissen seien dabei mitberücksichtigt worden. Die Einstufungsergebnisse seien den Vertretern des Bauernverbandes mit der Bitte um Überprüfung übergeben worden, ob die jeweiligen Einstufungen geteilt werde. Die Stellungnahme des Bauernverbands sei bislang nicht erfolgt; der Verband wolle sich nach ihm vorliegenden Informationen erst äußern, wenn die CDU-Fraktion aufgrund ihrer Anfrage sein, Unterstellers Antwortschreiben erhalten habe.

Falls ein Landwirt dennoch der Auffassung ist, dass eine Einstufung zu Unrecht erfolgt ist, wäre – so der Hinweis von Untersteller - auch der Rechtsweg möglich. Von Seiten des Umweltministeriums bestehe allerdings kein Anlass, am korrekten Vorgehen des Landratsamts zu zweifeln.

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