Unterschiede zwischen Enzkreis und Kreis Ludwigsburg herausgearbeitet – CDU-Kreistagsfraktion fordert mehr Spielraum für die Gemeinden

Enzkreis. Das Landratsamt Enzkreis soll die rechtlichen Möglichkeiten darlegen, um es den Gemeinden zu ermöglichen, in eigener Regie - aber im Benehmen mit dem Verkehrsamt des Kreises – Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle zu installieren, fordert die CDU-Fraktion im Kreistag. Zielsetzung solle sein die Erhöhung oder Wiederherstellung von Verkehrssicherheit und Sicherstellung sowie Erhalt von Wohn- und Lebensqualität durch eine Verminderung von gefahrenen Geschwindigkeiten auf den Straßen, betonten Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) und Martin Steiner, Kreisrat der Union und Bürgermeister von Birkenfeld, laut Mitteilung der Fraktion vom Wochenende.

Lieber stationär oder lieber mobil die Geschwindigkeit auf den Straßen überwachen? Die Antwort auf diese Frage fällt in den Landratsämtern in Ludwigsburg und Pforzheim verschieden aus, wie Anfragen der CDU ergaben. Der Kreistag des Landkreises Ludwigsburg habe 1988 beschlossen, in den Kreisgemeinden, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte, die für die Verkehrsüberwachung eigenzuständig sind, 40 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen aufzustellen, schreibt Ludwigsburgs Landrat Dieter Allgaier (CDU) dem Vorsitzenden der Christdemokraten im Kreistag des Enzkreises: „Auswahlkriterien waren ein hohes Verkehrsaufkommen, die Unfallauffälligkeit des Straßenabschnitts, hohe Geschwindigkeiten und Überschreitungszahlen.“

Neben den Großen Kreisstädten würden seit 1996 auch die sechs örtlichen Straßenverkehrsbehörden eigenverantwortlich den fließenden Verkehr überwachen, allerdings nur auf ihren Ortsstraßen. Vier davon hätten sich zusammengeschlossen und gemeinsam Verkehrsüberwachungsgeräte angeschafft, die wechselweise in den Kommunen eingesetzt würden. Für zwei Kommunen messe das Landratsamt gegen Kostenersatz, so Allgaier.

Über die Jahre habe sich gezeigt, dass die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen – so genannte Starenkästen - nur einen punktuellen Effekt haben, wenn sie insbesondere bei Ortskundigen bekannt sind, so Allgaier. Zudem entstehe Lärm durch das Abbremsen vor und das Beschleunigen unmittelbar nach der Anlage. Deshalb setze das Landratsamt Ludwigsburg seit vielen Jahren erfolgreich auf die Verkehrsüberwachung vermehrt mit mobilen Verkehrsmessgeräten. Es sei erwiesen, dass Kontrollen an wechselnden Standorten aufgrund der Unvorhersehbarkeit einen langfristigeren Effekt hätten.

An vielen sensiblen Stellen wie Schulen, Seniorenheimen und Unfallhäufungspunkten habe die Überschreitungsquote und die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich gesenkt und die Verkehrssicherheit verbessert werden können, so das Fazit des Ludwigsburger Landrates zu den Resultaten des „Gerätemix“ aus mobilen und stationären Anlagen. „Diese erfolgreiche Überwachungspraxis wollen wir beibehalten.“

Weitgehend auf mobile Geräte setzt der Enzkreis. Kreisrat und Bürgermeister Martin Steiner hatte im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Kreistages angefragt, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden selbst "Blitzer" aufstellen und betreiben dürften. Darauf Verkehrsamtsleiter Oliver Müller in seiner Antwort an Steiner: Die generelle Zuständigkeit für die Überwachung und Sanktionierung von bußgeldbewehrten Verstößen liege bei der unteren Verwaltungsbehörde, insofern betreffe dies auch die Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen. Im Enzkreis liege diese beim Landratsamt - organisatorisch beim Straßenverkehrs- und Ordnungsamt - sowie bei der Großen Kreisstadt Mühlacker. Ihm seien andernorts durchaus Einzelfälle bekannt, in denen Gemeinden in Abstimmung mit dem jeweiligen Landratsamt stationäre Blitzer aufgestellt haben. Der damit zum Teil wohl auch vereinbarte finanzielle Ausgleich ist nach Meinung von Müller rechtlich sehr problematisch. „Im Enzkreis verfolgen wir die Strategie mit einer, an objektiven Ansätzen ausgerichteten Priorisierung von Standorten, die wir aktuell bearbeiten bzw. prüfen."

Die Ergebnisse der Überprüfung sollen im November dem Kreistag vorgestellt werden. Die Kriterien laut Müller: Unfälle, Verkehrsmengen, Risiko- und Geschwindigkeitsanalysen sowie Beanstandungsquoten und Durchschnittslärmwerte. Vor einem Jahr hatten die Kreisräte auf Antrag der CDU-Fraktion einen Erfahrungsbericht mit dem 2015 verabschiedeten Verkehrsüberwachungskonzept erhalten. Damals habe die Union gefordert, zusätzliche stationäre „Blitzer“ aufzustellen, so Bächle und Steiner in der Fraktionsmitteilung. Der Fraktionschef: „Es riecht nach einer punktuellen Kurskorrektur der Kreisverwaltung des Enzkreises.“

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